Gesamtzusage

Gesamtzusage
Begriff des Arbeitsrechts für Zusagen des Arbeitgebers, die er der Belegschaft oder bestimmten Belegschaftsgruppen macht, indem er Regelungen für Sozialleistungen wie Ruhegeld oder Gratifikationen bekannt gibt. Dadurch entsteht ein Bündel von Einzelzusagen, die grundsätzlich wie Einzelverträge zu behandeln sind, d.h. nicht mehr einseitig zurückgenommen oder abgeändert werden können. Weitgehend identisch mit  vertraglicher Einheitsregelung.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Gesamtzusage — Gesamtzusage,   Arbeitsrecht: einseitige verbindliche Erklärung eines Arbeitgebers, bestimmte Leistungen (z. B. Geldzuwendungen) gegenüber der Belegschaft oder Gruppen innerhalb der Belegschaft zu erbringen. Die Gesamtzusage ist ein… …   Universal-Lexikon

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  • 14. Monatsgehalt — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern …   Deutsch Wikipedia

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  • Gratifikation — Salair; Bezahlung; Kostenerstattung; Sold; Einkommen; Gehalt; Tantieme; Lohn; Arbeitsentgelt; Entlohnung; Aufwandsentschädigung; Abgeltung ( …   Universal-Lexikon

  • Leistungszulage — Leis|tungs|zu|la|ge, die: Leistungszuschlag. * * * Leistungszulage,   Vergütung des Arbeitgebers für eine besondere, im Arbeitsverhältnis erbrachte Leistung, die dem vertraglich vereinbarten Grundlohn zugeschlagen wird. In der Regel wird sie… …   Universal-Lexikon

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  • vertragliche Einheitsregelung — Begriff des Arbeitsrechts für gleiche einzelvertragliche Regelungen, die der Arbeitgeber mit allen oder mit einer Vielzahl seiner Arbeitnehmer vereinbart. Weitgehend identisch mit: ⇡ Gesamtzusage. Vielfach werden freiwillige Sozialleistungen mit… …   Lexikon der Economics

  • Direktzusage — unmittelbare Versorgungszusage, Pensionszusage, Versorgungsversprechen; am weitesten verbreiteter Durchführungsweg der ⇡ betrieblichen Altersversorgung; bei einer Direktzusage ist der Arbeitgeber unmittelbar verpflichtet, die… …   Lexikon der Economics

  • Pensionsordnung — Ruhegeldordnung, Ruhegeldrichtlinien; Zusammenfassung der Bestimmungen der betrieblichen Versorgungszusage für eine Gruppe von Personen (Arbeitnehmern) an Stelle einer Vielzahl von Einzelversorgungszusagen mit gleichgelagertem Inhalt (⇡… …   Lexikon der Economics

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